Leistungsziel
Die Zahl der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden steigern und die Attraktivität von Berufsausbildung verbessern.
Leistungsempfänger
Ausbildungsverantwortliche in Betrieben, beruflichen Schulen, Kammern und Kreishandwerkerschaften
Leistungen
- Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung
- Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und Planungsschritte von Auslandsaufenthalten in der Ausbildung
- Integrierter Stipendienfinder, welcher alle Förderprogramme bündelt, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanziell unterstützen
Förderer
Als Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung ist das Portal Auslandsberatung-Ausbildung.de Teil der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) arbeitet das Portal im Bereich des Themas Auslandsaufenthalte während der Ausbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.auslandsberatung-ausbildung.de
Leitungsziel
AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.
Berücksichtigt werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.
Zielgruppen und Zweck der Auslandsaufenthalte
Auszubildende
in einer Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie nach Bundes- oder Landesrecht
Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt auf der Förderung von Aufenthalten Auszubildender, die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren. Ihre Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich.
AusbildungWeltweit richtet sich nicht an Personen in beruflicher Weiterbildung oder in Studiengängen an Hochschulen.
Ausbilderinnen und Ausbilder
ggf. Verantwortliche für die betriebliche Erstausbildung in nichtschulischen Einrichtungen
Betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder können für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert werden, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen. Thematisch sollten die Aufenthalte einen Bezug zur eigenen Ausbildungstätigkeit in Deutschland haben. Sie können z.B. in Form von Praktika, Hospitationen, Job-Shadowings oder Einbindung in Ausbildungssituationen bei der Partnereinrichtung stattfinden.
Schulisches Bildungspersonal kann nicht für Lernaktivitäten gefördert werden, kann aber vorbereitende Besuche für Azubi-Aufenthalte durchführen.
Vorbereitende Besuche
für Aufenthalte von Auszubildenden
Wenn ein Partnerbetrieb für die Aufnahme von Auszubildenden gefunden wurde, aber noch einige Punkte geklärt werden müssen, die aus der Ferne schwierig zu besprechen sind, ist auch die Förderung von vorbereitenden Besuchen beim Partner möglich. Bestehen zum Zeitpunkt des Förderantrags z.B. noch Unsicherheiten, welche Berufsgruppen am besten beim Partner aufgehoben wären, können zunächst auch nur Zuschüsse für einen vorbereitenden Besuch beantragt werden. Nach dem Besuch bzw. zur darauffolgenden Frist fällt der Antrag für die Auszubildenden ggf. schon etwas leichter.
Personen, die vorbereitende Besuche durchführen, können für die betriebliche wie auch die schulische Berufsausbildung zuständig bzw. verantwortlich sein.
Begleitpersonen
Ab der Antragsrunde im Oktober 2023 können auch Begleitpersonen zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung von Auszubildenden gefördert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein eigenständiger Lernaufenthalt nicht umsetzbar ist. Bei entsprechender Begründung wird eine situationsgerechte Förderentscheidung für den Einzelfall getroffen.
Leistungen
Eine finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:
Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate
Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen
Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage
- Von der Dauer des Aufenthaltes, genauer gesagt der Anzahl der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Praktikums- bzw. Programmtag hängt die Höhe der Förderung für den Aufenthalt ab. Daher sollte die Aufenthaltsdauer in Tagen für die Antragstellung möglichst präzise bestimmt werden. Die geringste Aufenthaltsdauer für Auszubildende beträgt 19 Tage ohne Reisetage, denn vor Ort sollten nicht weniger als 15 Praktikumstage absolviert werden.
AusbildungWeltweit bezuschusst:
- Fahrtkosten (Fahrt bzw. Flug ins Gastland und zurück)
- Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung)
- Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurs oder interkultureller Vorbereitungskurs für Auszubildende)
- Organisation (z.B. Visum)
- Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten
Förderer
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weitere Informationen zur Antragsstellung und Förderung finden Sie hier:
www.ausbildung-weltweit.de
Leistungsziel
Die internationale Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) hat sich in den vergangenen Jahren als ein wichtiges Handlungsfeld der Bundesregierung etabliert. Auf Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (2019) arbeiten die beteiligten Bundesressorts, weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure, wie zum Beispiel die Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungsdienstleister und die Zivilgesellschaft systematisch zusammen, um die deutschen Aktivitäten und Interessen in der iBBZ zu bündeln und eine kohärente Außenwirkung der deutschen Akteure im Ausland zu ermöglichen. An diesen ganzheitlichen Ansatz der deutschen Berufsbildungszusammenarbeit knüpft die Rahmenbekanntmachung an. Darüber hinaus leistet die Rahmenbekanntmachung einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. [...]
Ausgehend von der weltweit anerkannten Leistungsfähigkeit des deutschen Berufsbildungssystems – von der beruflichen Erstausbildung, Weiterbildung bis zur Aufstiegsfortbildung sowie dualen (ausbildungsintegrierten) Studiengängen – werden Partnerländer nachfrageorientiert dabei unterstützt, eigene Reformansätze zur Verbesserung ihrer Berufsbildungssysteme zu realisieren. Hierzu unterhält das BMBF eine Reihe von bilateralen Berufsbildungskooperationen mit Partnerministerien. [...]
Gemeinsam mit den Partnerländern und an den jeweiligen Berufsbildungsreformen orientiert, sollen modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der iBBZ erprobt werden. Die Rahmenbekanntmachung orientiert sich an den wesentlichen Qualitätsmerkmalen des deutschen Berufsbildungssystems:
- Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern,
- Lernen im Arbeitsprozess,
- Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards,
- Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen,
- Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung und
- Attraktive berufliche Karrierewege.
Mit dieser Rahmenbekanntmachung werden Sondierungs- und Kooperationsprojekte gefördert, die an den Interessen und Reformanliegen der BMBF-Partnerländer ausgerichtet sind und dabei, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen. Damit zielt die Förderung auf nachhaltige, systemische Effekte und einen anwendungsorientierten Praxistransfer. Die Einbettung der Projekte in bilaterale Kooperationen und interministerielle Reformdialoge soll weitere Potenziale für die Verstetigung der Projektergebnisse über den unmittelbaren Projektzusammenhang und -zeitraum hinaus aktivieren.
Weiterführende Details zu den einzelnen Partnerländern, den damit verbundenen Förderschwerpunkten und Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben. Über die Förderaufrufe erfolgt keine weitergehende Ausgestaltung der Beihilferegelung. Die Projekte beider nachfolgend aufgeführten Module unterstützen grundsätzlich die Reformanliegen der Partnerländer und können unabhängig voneinander zur Entwicklung, Erprobung und Implementierung der Prinzipien beruflicher Aus- und Weiterbildung beitragen.
Modul A: Sondierungsprojekte
Sondierungsprojekte dienen als Grundlage für den Auf- bzw. Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Dies betrifft die Sondierung von Potenzialen in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Im Bedarfsfall und wenn beispielsweise ein Handlungsfeld in einem Partnerland gänzlich neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden.
Modul B: Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekte dienen der Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten im Spektrum der genannten Schlüsselelemente und gemäß der in den Förderaufrufen beschriebenen Kooperationsinteressen und Reformanliegen im Partnerland. Kooperationsprojekte sollen auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet sein, eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner aufweisen und unter Einbindung lokaler Akteure der beruflichen Bildung umgesetzt werden.
Leistungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind
- Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inklusive deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie regionale und bereichsförmige Untergliederungen),
- das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs),
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU),
- gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z. B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.).
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (beispielsweise Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon sind AHKs und deren Dienstleistungsgesellschaften.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. [...]
Leistungen
Modul A: Sondierungsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Modul B: Kooperationsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.
Für beide Module gelten gleichermaßen die folgenden Bedingungen:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. [...]
Zuwendungsart:
Die Projekte beider Module können unabhängig voneinander und jeweils als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert werden. Für beide Module werden die Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten:
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
Beantragt werden können grundsätzlich alle Ausgaben/Kosten, die zur Durchführung der Projekte notwendig sind, entsprechend der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis. Für alle geplanten Aktivitäten, die durch die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie beeinträchtigt werden, wie beispielsweise Reisen und Workshops, sind mögliche alternative Maßnahmen zu planen, so dass eine Erreichung des Projektziels sichergestellt ist. Orientierung und Hilfestellung bei der Bewertung bieten die Covid19-Informationsseiten des Auswärtigen Amts, des Bundesgesundheitsministeriums, des BMBF sowie der Bundesregierung.
Förderer
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
„BG-IBB – Internationalisierung der Berufsbildung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de
Fachlicher Ansprechpartner ist
Herr Matthias Bockhold
Telefon: +49 228/3821-2157
Die vollständigen Informationen sind der Website des BMBF zu entnehmen
Leistungsziel
Engagement Global arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Mit dem Ministerium teilt Engagement Global das Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für entwicklungspolitisches Engagement zu gewinnen.
Leistungsempfänger
- Interessierte Bürgerinnen und Bürger
- Vereine und Nichtregierungsorganisationen
- Unternehmen und Kommunen
- Lehrer und Schüler
Leistungen
- Information: Engagement Global informiert über die Möglichkeiten, sich entwicklungspolitisch zu engagieren – sei es innerhalb einer Organisation, in Projekten oder in der Bildungsarbeit, sei es zeitlich begrenzt oder langfristig, im Inland oder bei einem Auslandseinsatz.
- Beratung: Von der Erstberatung bis zur Evaluation – Engagement Global berät Einzelpersonen und Gruppen sowie Organisationen und Kommunen bei ihrem Vorhaben, sich entwicklungspolitisch zu engagieren und Projekte nachhaltig umzusetzen. Von der Ideenfindung über Antragsformalitäten bis hin zur Durchführung und Evaluierung eines Projekts beraten Sie erfahrene und regional wie thematisch kompetente Ansprechpartner zu inhaltlichen und formalen Gesichtspunkten.
- Weiterbildung: Engagement Global vermittelt bedarfsgerecht Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, vernetzt Einrichtungen und Initiativen des Globalen Lernens mit Lernenden und Lehrenden und führt Informations-, Lern- und Qualifizierungsveranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen durch. Für ein breites Spektrum an Lerninhalten stellt Engagement Global für jede Altersgruppe umfangreiches Informations- und Lernmaterial zur Verfügung.
- Förderung: Engagement Global hilft bei der Beschaffung von Finanzmitteln für die Durchführung von Projekten und Initiativen. Sie berät bei der Antragstellung für Fördermittel und der Einhaltung der Förderkriterien.
- Netzwerke: Engagement Global vernetzt Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen und Vereine weltweit miteinander und ermöglicht die Zusammenarbeit für eine global nachhaltige Entwicklung über Grenzen hinweg.
Förderer
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Leistungsziel
Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2014-2020). Im Zentrum von Erasmus+ steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Das Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen. In Deutschland ist die NA beim BIBB für die Umsetzung von Erasmus+ für den Bereich der Berufsbildung und der Erwachsenenbildung zuständig
Leistungsempfänger
Im Folgenden werden nur die Zielgruppen im Bereich der beruflichen Bildung vorgestellt. Im Bereich Berufsbildung können folgende Personenkreise an der der Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen teilnehmen:
Lernende
Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen, zum Beispiel:
- Auszubildende
- Berufsschüler und -schülerinnen
- Berufsfachschüler und -schülerinnen
- Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin)
- Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis zwölf Monate nach Abschluss
- Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann
Dauer des Aufenthalts: zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten
Bildungspersonal
Personen im Bereich der Berufsbildung, zum Beispiel:
- Ausbilderinnen und Ausbilder
- Lehrkräfte
- Berufsberaterinnen und -berater
- Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen
- Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die berufliche Orientierung zuständig sind.
Dauer des Aufenthalts: zwischen zwei Tagen und zwei Monate
Auslandsaufenthalte für das Bildungspersonal werden gefördert zum Zweck des Lernens (z.B. berufliches Praktikum, Hospitation oder Jobshadowing, neue Technik lernen) und zum Zweck des Lehrens. Dabei soll die Mobilität Teil der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung sein und entsprechend begründet werden.
Weitere Informationen sind auf der Website von Erasmus+ zu finden.
Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder Organisationsebene in der beruflichen Bildung stattfinden.
Dabei ist es sowohl möglich, das Projekt sektoral – d.h. innerhalb des Sektors berufliche Bildung – als auch sektorübergreifend – d.h. zwei oder mehrere Sektoren (z.B. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Hochschule, Schule, Jugend) betreffend – anzulegen.
Zielgruppen
- Unternehmen
- Kammern
- Sozialpartner
- Berufsbildungseinrichtungen
- Berufsbildungszentren und -organisationen
- Hochschulen
- Institutionen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
- Forschungszentren und -einrichtungen
- Gebietskörperschaften
- Verbände
- Nichtregierungsorganisationen
Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 2 im Berufsbildungsbereich
Strategische Partnerschaften bieten Organisationen, Unternehmen, Behörden etc. die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der beruflichen Bildung voranzubringen.
Weitere Informationen sind auf der Website von Erasmus+ zu finden.
Leistungen
Leitaktion 1: Mobilität - Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung
Der Zuschuss für ein Mobilitätsprojekt setzt sich zusammen aus: Fahrtkosten, Aufenthalt, Organisation, zusätzliche sprachliche Vorbereitung, Begleitpersonen, besonderer Bedarf, außergewöhnliche Kosten.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen finden Sei auf der Website der NA beim BIBB
Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Die Förderung erfolgt mittels eines Baukastensystems. Aus diesem können - je nach geplanten Projektaktivitäten und angestrebten Zielen - einzelne Module ausgewählt werden: Projektmanagement und Implementierung, Transnationale Treffen, Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten, Besonderer Bedarf, Außerordentliche Kosten.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen finden Sei auf der Website der NA beim BIBB
Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen
Diese beinhalten zusätzlich folgende Module: Intellektuelle Outputs, Multiplikatorenveranstaltungen, Förderung auf Basis der tatsächlichen Kosten.
Förderer
In Deutschland ist die NA beim BIBB für die Umsetzung von Erasmus+ für den Bereich der Berufsbildung und der Erwachsenenbildung zuständig.
Auf der Website der NA beim BIBB sind weitere Informationen zu finden.
Leistungsziel
Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Leistungsempfänger
Maßnahmen der Integrationsrichtlinie werden unter aktiver Beteiligung von Betrieben und/oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen Arbeitsverwaltung (Jobcenter/ Arbeitsagenturen) in drei Handlungsschwerpunkten durch Kooperationsverbünde umgesetzt.
Leistung
Mit der ESF-Integrationsrichtlinie Bund werden Projekte in drei Handlungsschwerpunkten gefördert:
- Integration statt Ausgrenzung (IsA)
- Integration durch Austausch (IdA)
- Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)
Förderer
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weitere Informationen
Leistungsziel
Das ESF-Programm BBNE im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) legt vor diesem Hintergrund einen besonderen Schwerpunkt auf die Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. Die geplanten ESF-Maßnahmen sollen den Blick für die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung schärfen und so zu konkretem klima- und ressourcenschonendem Handeln im beruflichen Alltag befähigen. Sie sollen zudem Gestaltungskompetenzen im Sinne des Kompetenzkanons Bildung für Nachhaltige Entwicklung über geeignete Inhalte, Konzeption und Methodenauswahl vermitteln. Das Programm BBNE verbindet Inhalte nachhaltiger Entwicklung mit Aspekten der Beruflichkeit und setzt dabei Methoden und pädagogische Zielsetzungen der BNE im Verständnis politischer Bildung sowie der erlebnisorientierten offenen Jugendarbeit ein.
Leistungsempfänger
- Handwerkskammern und Innungen
- Industrie- und Handelskammern
- Berufliche Schulen (Berufsschulen, Oberstufenzentren u. ä.)
- Hochschulen - und Forschungsinstitutionen (insbesondere im Bereich Architektur, Produktdesign, Bauingenieurwesen, Berufsdidaktik und ähnliche)
- die Bildungs- und Kompetenzzentren des Handwerks sämtlicher Träger
- die Verbände des Handwerks, der Heizungswirtschaft, der erneuerbaren Energien und der Bauwirtschaft sowie weiterer Berufsbereiche
- Gewerkschaften und vergleichbare Einrichtungen
- Vereine und Verbände
- Organisationen und Träger der Jugendarbeit
- Bildungsträger von Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen, Berufsförderungsmaßnahmen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen
- Außerschulische Bildungseinrichtungen, • Akteure aus den Bereichen Sport, Kirche, Gemeinwohl.
Leistung
Im Fokus des Programms BBNE stehen die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen in zwei Handlungsfeldern (HF): • Gewerkeübergreifende Qualifizierung für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen: Handlungsfeld 1 gwüq. • Jeder Job ist grün – Zugänge und Handlungsmöglichkeiten: Handlungsfeld 2 jjig
Förderer
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leistungsziel
Die Allianz fördert Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und des neuen Programms Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend finanziert werden. Die Allianz möchte damit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen, indem sie in der gesamten EU die Qualität der Berufsbildung und das Angebot an Ausbildungsplätzen verbessert. Dazu wurde eine breit angelegte Partnerschaft zwischen zentralen Akteuren aus der Arbeitswelt und dem Bildungswesen gebildet werden. Zugleich soll die Allianz einen Wandel der Einstellung gegenüber Berufsausbildungen herbeiführen. Insbesondere sollen die erfolgreichsten Ausbildungssysteme in der EU ermittelt und geeignete Lösungen für jeden Mitgliedsstaat umgesetzt werden.
Leistungsempfänger
- geeignete Partner wie z.B. Behörden, Unternehmen, Gewerkschaften, Handelskammern, Aus- und
- Weiterbildungsträger, Jugendorganisationen und Arbeitsverwaltungen
Leistung
- keine individuelle Antragsstellung möglich;
- Förderung von Peer Learning und Peer Reviews zur Unterstützung politischer Reformen in den Mitgliedstaaten (insbesondere wenn in länderspezifischen Empfehlungen Maßnahmen im Berufsbildungsbereich angeraten wurden);
- Gewährleistung der optimalen Verwendung von EU-Geldern zur Verwirklichung der Ziele der Allianz (Unterstützung der Weiterentwicklung auf Systemebene, der Definition von Lerninhalten und der Mobilität von Auszubildenden und Personal);
- mögliche Berücksichtigung der Berufsausbildung im EURES-Netz (in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren)
Förderer
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Leistungsziel
Die EZ-Scouts unterstützen Unternehmen dabei, aus den vielfältigen Angeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit das Richtige zu finden.
Leistungsempfänger
- deutsche Unternehmen, vor allem KMU, sowie Kammern und Verbände
Leistungen
Mit der Entsendung von sogenannten EZ-Scouts zu Wirtschaftsverbänden, Ländervereinen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern stellt das BMZ deutschen Unternehmen fachkundige Berater mit entwicklungspolitischem Know-how zur Verfügung. Die individuelle Beratung durch die EZ-Scouts erleichtert Unternehmen das Verständnis und den Zugang zu den einzelnen Instrumenten und ermöglicht eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme mit entsprechenden AnsprechpartnerInnen in den zuständigen Durchführungsorganisationen der Ministerien.
Förderer
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Leistungsziel
- Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland
Leistungsempfänger
- Privatpersonen (Existenzgründer)
- Berater und die mittelständische Wirtschaft
Leistungen
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung:
- grundlegende Informationen zur Finanzierung von Existenzgründungen und Investitionen;
- Basisinformationen zu den wichtigsten Förderbereichen.
Förderer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Leistungsziel
Deutschland als Exportnation von beruflichen Bildungsangeboten weiter stärken. Das iMOVE-Serviceangebot unterstützt die deutsche Aus- und Weiterbildungsbranche, um sich nachhaltig zu internationalisieren und globale Exportchancen zu ergreifen.
Leistungsempfänger
Deutsche Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen sowie öffentliche und private Interessenten weltweit.
Leistungen
- iMOVE unterstützt deutsche Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung dabei, ihre internationalen Aktivitäten zu entwickeln und auszubauen.
- iMOVE informiert Interessenten aus aller Welt über deutsche Kompetenz auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierungsmöglichkeiten „made in Germany“.
- iMOVE engagiert sich für die Anbahnung von Kooperations- und Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen Anbietern und internationalen Nachfragern (aus Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen).
Förderer
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
iMOVE ist eine Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Als Arbeitsbereich der Abteilung "Internationalisierung der Berufsbildung/ Wissensmanagement" ist iMOVE in das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) integriert.
Leistungsziel
- Förderung einer offenen Willkommenskultur
- Fachkräftesicherung für deutsche Unternehmen
Leistungsempfänger
- zuwanderungsinteressierte Fachkräfte
- Arbeitgeber in Deutschland
Leistungen
"Make it in Germany" informiert zuwanderungsinteressierte Fachkräfte über ihre Karrierechancen und zeigt, wie sie erfolgreich ihren Weg nach Deutschland gestalten können und warum es sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten. Das Willkommensportal enthält aktuelle Jobangebote in Engpassberufen und Informationen darüber, in welchen Branchen Fachkräfte gesucht werden. Zudem stellen sich internationale Fachkräfte vor, die bereits hierzulande erfolgreich Karriere machen. Arbeitgeber in Deutschland erhalten Tipps bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.
Förderer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Leistungsziel
- Kompetenzentwicklung und Erfahrungsaustausch von Berufsbildungspersonal im europäischen Ausland
Leistungsempfänger
Move-it (Mobility of Vocational & Educational Institutions and Trainers) richtet sich an Bildungspersonal der deutschen Berufsbildungseinrichtungen, die im europäischen Ausland Erfahrungen austauschen wollen und sich weiterbilden möchten.
Leistungen
Move-it bietet finanzielle Förderung für Teilnehmer an Lernaufenthalten in Österreich, Italien, Irland, Großbritannien, Frankreich und Schweden.
Move-it fördert die Entwicklung der Qualifikation von Berufsbildungspersonal mit Wohnsitz in Deutschland.
Förderer
Europäische Kommission (Erasmus+ Programm) / Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Leistungsziel
Seit 1980 fördert ProTandem deutsch-französische Austausche von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Bildung mit jährlich rund 3.000 Teilnehmenden in über 50 Berufsgruppen. Die Mittel für die Agentur ProTandem und für das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit sowie vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. In deren Auftrag fördert, berät und begleitet sie Partner/innen vor, während und nach den Austauschen.
Leistungsempfänger
ProTandem fördert Azubis, Betriebe, Bildungseinrichtungen, Erwachsene in Weiterbildung, Gruppen u.a. über Mobiltätsberater in Kammern und Innungen u.ä., die an deutsch-französischen Austausch im beruflichen Kontext interessiert sind.
Leistungen
Die Agentur fördert u.a. bis zu dreiwöchigen Aufenthalte in Frankreich bzw. Deutschland, Tandemsprachkurse, Individual- und Gruppenaustausche.
Förderer
Die Mittel für die Agentur ProTandem und für das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit sowie vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. In deren Auftrag fördert, berät und begleitet sie Partner/innen vor, während und nach den Austauschen.
Leistungsziel
Die Senior Experten unterstützen Unternehmen, Organisationen, Kommunen bei der Lösung technischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Probleme. Bei den Einsätzen steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Schwerpunkte sind Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung des Personals, die Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen, sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Leistungsempfänger
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Institutionen
- Kommunen
- Ausbildungseinrichtungen
- internationale Organisationen
Leistungen
- Qualifizierung und Ausbildung des Personals
- Erfahrungsaustausch für das Management
- Umstrukturierung der Organisation
- Hilfe beim Qualitätsmanagement
- neue Impulse bei der Erstellung von Marketing- oder Businessplänen
- Hilfe auf anderen Gebieten
Leistungsziel
Für Azubis und Berufstätige werden sogenannte „weiche Qualifikationen“ (soft skills) wie Mobilität, Flexibilität, Toleranz und Teamfähigkeit immer wichtiger. SINDBAD fördert die Entwicklung dieser Qualifikationen und unterstützt Azubis dabei, die Arbeitswelt im Ausland kennenzulernen.
Das Praktikum gibt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Möglichkeit, spezifische Techniken im Ausbildungsberuf in dem ausgewählten Gastland sowie die Kultur des Gastlandes kennen zu lernen und natürlich Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben bzw. zu verbessern.
Leistungsempfänger
SINDBAD ist ein Mobilitätsprogramm nur für Azubis. Azubis, deren Ausbildungsverhältnis bei einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer registriert ist, können an dem Programm teilnehmen.
Leistungen
Das Programm gewährt einen länderabhängigen Zuschuss für ein 3-4 Wochen dauerndes Praktikum, das in einem Betrieb aber auch an einer Schule in ganz Europa absolviert werden kann (mindestens 13 Übernachtungen vor Ort).
Förderer
Europäische Kommission (Erasmus+ Programm) / sequa gGmbH
Leistungsempfänger
TRANSDUAL richtet sich an Azubis, deren Ausbildungsverhältnis in einer kaufmännischen Berufsrichtung bei einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer registriert ist.
Leistungsziel
Für Azubis und Berufstätige werden sogenannte „weiche Qualifikationen“ (soft skills) wie Mobilität, Flexibilität, Toleranz und Teamfähigkeit immer wichtiger. TRANSDUAL fördert die Entwicklung dieser Qualifikationen und unterstützt Azubis dabei, die Arbeitswelt im Ausland kennenzulernen.
Das Praktikum gibt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Möglichkeit, spezifische Techniken im Ausbildungsberuf in dem ausgewählten Gastland sowie die Kultur des Gastlandes kennen zu lernen und natürlich Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben bzw. zu verbessern.
Leistungen
Seminare, Praktika und Betriebsbesuche werden als 3 Wochen dauernde Gruppenmaßnahmen durch TRANSDUAL organisiert.
Das Programm gewährt einen länderabhängigen Zuschuss für den Lernaufenthalt (mindestens 13 Übernachtungen vor Ort).
Förderer
Europäische Kommission (Erasmus+ Programm) / sequa gGmbH