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Bund-Länder-Dialog zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit

04.02.2025

Berufsbildung ist in Deutschland Bundes- und Ländersache und beide Ebenen engagieren sich auch in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Ein regelmäßiger Austausch der Akteure ist daher wichtig. Wie stärkt GOVET die Zusammenarbeit der Akteure?

Holzfiguren mit Sprechblasen oberhalb der Köpfe

Um den direkten Austausch zwischen den zuständigen Bundesressorts und den verschiedenen in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) aktiven Länderministerien zu unterstützen, organisierte GOVET durch die Geschäftsstelle des Runden Tischs für internationale Berufsbildungszusammenarbeit, im Dezember ihren jährlichen virtuellen Bund-Länder-Dialog. Die Teilnehmenden sprachen über ihre regionalen Schwerpunkte und aktuellen Maßnahmen. Acht Bundesländer mit insgesamt 12 Länderministerien bzw. ihren zuständigen Behörden und vier der hauptzuständigen acht Bundesressorts nahmen teil. Die Spannbreite der besprochenen Aktivitäten von Bund und Ländern in der iBBZ reicht von der Förderung der Mobilität in der Aus- und Weiterbildung über die Beratung der Partner bis zu Entwicklungshilfeprojekten vor Ort und beinhaltet zunehmend auch Maßnahmen zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland.

Partnerschaften der Bundesländer

Die Bundesländer engagieren sich zum einen in der Förderung der regionalen Mobilität von Lehrenden und Lernenden sowie der grenzüberschreitenden Kooperation mit den Nachbarländern in der beruflichen Ausbildung. Zum anderen unterhalten sie häufig eigenständige Partnerschaften oder Kooperationen mit einzelnen Partnerländern, Städten oder Regionen im internationalen Umfeld. Diese Partnerschaften sind in der Regel sehr unterschiedlich ausgeprägt, mit eigenen inhaltlichen Schwerpunkten, Rahmenbedingungen und Zielsetzungen. Die Berufsbildung spielt aber als Querschnittsaufgabe im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer häufig eine wichtige Rolle und die Bundesländer können ihre vielfältige Erfahrung mit dem Thema einbringen. Viele der Partnerländer liegen in Afrika und die Partnerschaften können auf eine lange Geschichte zurückblicken. Aber zunehmend kommen auch Kooperationen mit Ländern wie beispielsweise Vietnam oder Indien dazu. Die Aktivitäten der Bundesländer erfolgen oft in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und wirtschaftsrelevanten Institutionen in den Bundesländern wie vor allem den Kammern.

Bund-Länder-Programm

Ergänzend zu ihren eigenen Kooperationen arbeiten die Bundesländer in der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung unmittelbar mit dem Bund zusammen. Als Orientierung dienen gleichermaßen die Strategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wie die Schwerpunkte der deutschen Länder. Ein besonderer Fokus liegt auf der berufliche Bildung. Das Programm integriert nicht nur das Fachwissen und die Kompetenzen der Verwaltungen in den Bundesländern in die Projekte, sondern auch das Können privater, wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen.

Weitere Austauschplattformen

Um dem Austausch zwischen Bund und Ländern eine weitere Plattform zu geben, sind die Bundesländer außerdem durch die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz am Runden Tisch der Akteure für internationale Berufsbildungszusammenarbeit vertreten, der zweimal im Jahr tagt. Dieser hat die Aufgabe, die Transparenz und Kohärenz zwischen den Akteuren und damit eine iBBZ aus einer Hand zu fördern. Beide Ministerkonferenzen verfügen über eigene Gremien zum Thema Berufsbildung, die jeweils einen Vertretenden an den Runden Tisch entsenden. Zur Koordinierung der gemeinsamen Aktivitäten von BMZ und Bundesländern in der Entwicklungszusammenarbeit gibt es außerdem einen Bund-Länder-Ausschuss Entwicklungszusammenarbeit, der sich einmal im Jahr trifft.

Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten in Deutschland liegt grundsätzlich in der Hand des Bundes. Die Bundesländer haben bezüglich Ihrer Zuständigkeiten wie z. B. Kultur, Wissenschaft und Bildung ein Mitspracherecht Sie sind beteiligt an der Umsetzung der internationalen Kooperation, z. B. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der grenzüberschreitenden Kooperation mit den Nachbarländern. Berufsbildung ist dabei ein Querschnittsthema und ein Schlüsselfaktor internationaler Kooperation.

Vor diesem Hintergrund ist eine enge Abstimmung sowohl unter den Bundesländern als auch zwischen Bund und Ländern erforderlich, um Best Practices der Berufsbildungszusammenarbeit zu teilen, bisherige Instrumente und geplante Projektkooperationen weiterzuentwickeln und so den komplementären Zuständigkeiten gerecht zu werden.