Neue Handreichung zu Berufsbildungspersonal in der Entwicklungszusammenarbeit
Wenn es um Qualität beruflicher Bildung und Umsetzung von Berufsbildungsreformen geht, spielt betriebliches Ausbildungspersonal eine wichtige Rolle. Die Qualifizierung von betrieblichen Ausbildungspersonal ist entscheidend. Die von der GIZ im Auftrag vom BMZ verfasste Handreichung liefert Impulse.
In Deutschland arbeiten Staat und Wirtschaft eng in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zusammen. Viele Entwicklungsländer orientieren sich an diesem dualen System und implementieren im Rahmen ihrer Berufsbildungssysteme größere Anteile betrieblicher Ausbildung. Daher gewinnt die Rolle des betrieblichen Ausbildungspersonals auch dort zunehmend an Bedeutung.
Wie die Qualifizierung und das Aufgabenspektrum gestaltet und umgesetzt werden können, wird anhand von acht Beispielen aus den folgenden Ländern erläutert: Ägypten, Brasilien, Ghana, Kosovo, Mexiko, Pakistan, Saudi-Arabien und Thailand. Aus diesen Beispielen lassen sich strategische und fachliche Voraussetzungen für die Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals ableiten. Dazu gehören unter anderem die zunehmende Beteiligung der Wirtschaft an der Ausbildung und die entsprechende Gestaltung der Kommunikation und Kooperation zwischen Berufsschulen und Betrieben sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Umsetzung betrieblicher Ausbildung.
In der Handreichung werden Leitfragen zu Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung und zu Rolle und Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals formuliert. Dazu gehören die gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Bildung und die Anerkennung nicht-schulischer Ausbildung.
Es wurden Erfolgsfaktoren für die Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals identifiziert, die die Rahmenbedingungen, die Beteiligung der Wirtschaft und die Umsetzung von Qualifizierung und Einsatz des betrieblichen Ausbildungspersonals betreffen: Entscheidend sind die Bereitschaft der Wirtschaft, sich aktiv an der Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beteiligen, die Standardisierung und Institutionalisierung der Ausbilderqualifizierung und -tätigkeit sowie die Ausgestaltung der Lernortkooperation.
Die Handreichung wurde im Rahmen eines Prozesses erstellt, den die GIZ gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Arbeitsbereich 3.2 „Digitale Medien, Fernlernen, Bildungspersonal“ initiiert und gestaltet hat. Um Erfahrungen auszutauschen und die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit zu diskutieren, veranstalteten GIZ und BIBB zusammen mit DIHK und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) unter Schirmherrschaft des BMZ und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Expertenveranstaltung zu betrieblichem Ausbildungspersonal. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung, die im Juni 2015 stattfand, wurden in der vorliegenden Handreichung berücksichtigt.
Die Handreichung ist hier erhältlich.