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Serbien schafft rechtliche Grundlagen für duale Berufsausbildung

Ende 2017 verabschiedete Serbien ein Gesetz zur dualen Berufsausbildung. Das Gesetz ist ein erster Schritt in Richtung duales Berufsausbildungssystem. Mehr dazu im Gastbeitrag der GIZ.

Erarbeitung des Gesetzes zur dualen Bildung - Vernetzung zahlt sich aus.

Im November 2017 hat das serbische Parlament ein Gesetz zur dualen Bildung verabschiedet. Dem vorangegangen war ein Jahr intensiver Aushandlungs- und Beratungsprozesse, welche die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag des BMZs über das Vorhaben „Reform der Beruflichen Bildung“ aktiv unterstützt hat. Initiiert wurde das Gesetz von der serbischen Wirtschaftskammer, die frühzeitig die Wichtigkeit von Beruflicher Bildung für die Fachkräftesicherung im Land erkannt hat. Das serbische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und technologische Entwicklung, politischer Partner des Berufsbildungsvorhabens, hat schnell den Mehrwert eines verbesserten gesetzlichen Rahmens erkannt und so haben Kammer und Ministerium innerhalb kürzester Zeit ein Gesetz erarbeitet.

Das Gesetz ist ein erster Schritt in Richtung duales Berufsausbildungssystem. Es unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten von dem dualen System in den deutschsprachigen Ländern, denn die Jugendlichen sind weiterhin Schüler/-innen einer Berufsschule, die für ihre praktische Ausbildung in Betriebe gehen und keine Auszubildenden; Des Weiteren war es für den serbischen Kontext wichtig, dass es sich bei der Ausbildungszeit in den Betrieben um „work-based learning“ handelt - und nicht um Arbeit.
Im Einzelnen wurde gesetzlich verankert, dass alle Betriebe, die sich an der dualen Bildung beteiligen, einen Ausbilder haben sollen. Für die Lizensierung wird die serbische Wirtschaftskammer zuständig sein. Unternehmen haben die Kosten für die Ausbildung der Ausbilder zu tragen und es wurden Voraussetzungen definiert, die ein Betrieb erfüllen muss, um Schüler/-innen auszubilden.

Die Kammer wird prüfen, ob Betriebe die Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Zertifikate ausstellen. Es wird Verträge geben zwischen Schulen und Betrieb sowie zwischen Betrieb und Schüler/-innen, die das Lernen am Arbeitsplatz definieren. Das Lernen am Arbeitsplatz kann in einem oder mehreren Betrieben stattfinden – pro Tag nicht mehr als 6 Stunden, max. 30 Stunden in der Woche. Es gibt eine finanzielle Kompensation von mind. 70% des Mindestlohns für die Zeit, die in den Betrieben verbracht wird. Darüber hinaus haben die Betriebe die Kosten zu tragen für a) Sicherheitskleidung und Ausrüstung, b) Transportkosten, c) Essen und d) Unfallversicherung. Es wird Berufsberatung an Berufsschulen eingeführt. Es wird praktische Abschlussprüfungen geben, in die auch die Betriebe eingebunden sind, die Kammer nominiert die Prüfer. Einzelheiten zu den Abschlussprüfungen regeln die entsprechenden Curricula. Unternehmen bzw. Unternehmensverbände sind in die Erarbeitung von Curricula eingebunden.

Viele dieser Punkte greifen die Umsetzungserfahrungen, die das Vorhaben zur Reform der Beruflichen Bildung seit 2013 mit der Einführung von dualen Elementen in die gewerblich-technische 3-jährige Berufsbildung angestoßen hat, maßgeblich auf. So werden über das Vorhaben seit 2015 Ausbilder für die Kooperationsbetriebe ausgebildet, Betriebe sind in die Curriculums-Entwicklung und Abschlussprüfung involviert und viele am Projekt beteiligte Unternehmen zahlen bislang freiwillig ein Taschengeld an die Schüler/-innen.

In Kraft treten wird das Gesetz zum Schuljahr 2019/2020. In den nächsten Monaten müssen noch entsprechende Durchführungsverordnungen und interne Kammerverordnungen erarbeitet werden. Hierbei erhalten die serbischen Regierungsinstitutionen weiterhin aktive Unterstützung, um rechtzeitig alle notwendigen Weichen für einen erfolgreichen Start der Gesetzesimplementierung zu stellen.

GOVET unterstützt Serbien in der Reform seiner beruflichen Bildung. Im November 2017 organisierte GOVET einen Fachdialog. Vertreter des serbischen Instituts für die Verbesserung der Bildung und Erziehung diskutierten mit Berufsbildungsexperten aus dem BIBB über die Entwicklung von beruflichen Standards sowie Zertifizierung und Prüfungen